Beratung für Kinder und Jugendlichen mit Behinderung
Eine Behinderung ist eine langfristige körperliche, geistige, seelische oder Sinnesbeeinträchtigung, die die Teilhabe am schulischen und gesellschaftlichen Leben erschwert. Dies kann zu weitreichenden Einschränkungen in verschiedenen Lebensbereichen führen und erfordert oft besondere Unterstützung oder Anpassungen. Behinderung kann angeboren bzw. genetisch oder im Laufe des Lebens erworben sein (z.B. durch Unfall oder Krankheit).
Wir informieren und beraten Kindergärten, Schulen, Eltern zu integrationsspezifischen Themen. Wir zeigen mögliche Vorgangsweisen für die Förderung und Unterstützung der Kinder, der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung in ihrem Lernumfeld, für alternative Bildungsverläufe und für eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern/Erziehungsverantwortlichen. Wir unterstützen die Kindergärten und die Schulen bei der Ausarbeitung von pädagogisch-didaktischen Maßnahmen, bei der Erarbeitung des individuellen Bildungsplanes und beim Umgang mit den verschiedenen Dokumenten.
Auf Anfrage von Kindergarten/Schule führen wir Beobachtungen in verschiedenen Spiel- und Lernsituationen durch und vereinbaren mit allen Beteiligten Ziele in der Förderung, in der Begleitung, auch in Kooperation mit soziosanitären Institutionen auf dem Territorium. Unsere Beratung ist kostenfrei.
Der Antrag zur Abklärung wird von den Eltern, vom Klassenteam und dem Direktor bzw. der Direktorin unterschrieben und daraufhin dem Psychologischem Dienst weitergeleitet. Auf Grund der Ergebnisse der Testung wird der Kindergarten oder die Schule die entsprechenden Maßnahmen ergreifen. Erstellt der Psychologe oder die Psychologin eine Diagnose laut Gesetz 104/1992 erstellt das Klassenteam den Individuellen Erziehungsplan (IBP) und bei dem Übertritt von einer Schulstufe zur nächsten das Funktionelle Entwicklungsprofil (FEP).
Im vorletzten Jahr einer Schulstufe wird dem Psychologischen Dienst ein Antrag zur Verlaufskontrolle geschickt, bei Diagnosen mit einjähriger Gültigkeit wird dies jährlich versandt. Sollte ein Kind schwerwiegende Verhaltensauffälligkeiten (teils mit Aggressivität verbunden) zeigen, wird vom Klassenrat der Antrag um Überprüfung der schweren Beeinträchtigung im Sozialverhalten ausgefüllt.
Hofer Sabine
Beratung für Kindergarten und Grundschule
Sotria 19
39046 St. Ulrich in Gröden
(BZ)
Außenstelle St. Ulrich
Costa Irene
Beratung für Mittel- und Oberstufe
Bindergasse 29
39100 Bozen
(BZ)
Hauptsitz Bozen