Gremien

Verschiedene Gremien auf Staats-, Landes-, Schul- und Kindergartenebene ermöglichen Information, Meinungsaustausch, Mitwirkung und demokratische Mitbestimmung aller Mitglieder von Kindergarten- und Schulgemeinschaften.
Die Aufgabenbereiche und die Arbeitsweise der Mitbestimmungsgremien sind in den Landesgesetzen Nr. 36/1976 (externer Link), Nr. 20/1995 (externer Link) und Nr. 12/2000 (externer Link) festgelegt.

Schulgremien

Der Oberste Schulrat in Rom ist das wichtigste beratende Organ des Unterrichtsministeriums und besteht aus 36 Mitgliedern. Die Zuständigkeiten, die Zusammensetzung, die Organe, die Struktur und die Funktionsweise des Obersten Schulrates wurden mit gesetzesvertretendem Dekret vom 30. Juni 1999, Nr. 233, geregelt.

Der Landesschulrat ist das Beratungsorgan der Bildungsdirektionen und der Südtiroler Landesregierung zu Fragen im Bereich der Kindergärten und Schulen. Seine Zuständigkeiten, Zusammensetzung, Aufgaben und Geschäftsordnung wurden mit Landesgesetz vom 12. Dezember 1996, Nr. 24 (externer Link),  geregelt. Der Landesschulrat äußert sich zu wichtigen Fragen im Bildungsbereich und begutachtet die anstehenden Gesetzentwürfe zur Schule und Bildung.

Der Landesschulrat wird für die Dauer von 4 Jahren gewählt und gliedert sich in eine Plenarversammlung und in drei Abteilungen, die jeweils den Schulen der drei Sprachgruppen entsprechen. Er tritt in Plenarsitzung zur Behandlung von Sachbereichen zusammen, die allen Schulen gemeinsam sind.

// Elternrat

Der Elternrat ist die Versammlung aller gewählten Vertretungen der Eltern und ist somit das oberste Gremium der Eltern auf Schulebene. Der Elternrat hat im Wesentlichen beratende Funktionen. Nähere Bestimmungen zu den Kompetenzen und Tätigkeiten enthält Art. 10 des Landesgesetzes vom 18. Oktober 1995, Nr. 20.

// Dienstbewertungskomitee

Das Kollegium der Lehrpersonen wählt aus seiner Mitte die Mitglieder des Dienstbewertungskomitees; ihm gehören drei Lehrpersonen als effektive Mitglieder und drei Lehrpersonen als Ersatzmitglieder an. Das Komitee zur Dienstbewertung der Lehrerinnen und Lehrer bleibt drei Jahre im Amt. Den Vorsitz führt die Schulführungskraft inne.

Aufgaben

Das Dienstbewertungskomitee erstellt Gutachten zum Dienst, den die Lehrperson im ersten Jahr der Berufseingangsphase sowie im Berufsbildungs- und Probejahr geleistet hat, und legt sie der Schulführungskraft vor. Außerdem nimmt es eine Dienstbewertung immer dann vor, wenn die betroffene Lehrperson darum ersucht.

// Schulinterne Schlichtungskommission

Die schulinterne Schlichtungskommission behandelt alle Rekurse gegen Disziplinarmaßnahmen, die von Lehrpersonen oder Gremien verhängt wurden. Auf Anfrage entscheidet sie auch über Streitfälle bezüglich Auslegung und Verletzungen der Schüler- und Schülerinnencharta an der Schule.

Zusammensetzung Schulsprengel:

  • mindestens zwei Vertretungen der Eltern, eine je vorhandene Schulstufe,
  • mindestens zwei Vertretungen der Lehrpersonen, eine je vorhandene Schulstufe,
  • Schulführungskraft 

Oberschulen:

  • anstelle einer Elternvertretung eine Vertretung der Schülerinnen und Schüler.

Für jedes effektive Mitglied wird ein Ersatzmitglied der entsprechenden Kategorie gewählt. Bei den Sitzungen der Schlichtungskommission führt eine Elternvertreterin/ein Elternvertreter den Vorsitz.

Amtsdauer: maximal 3 Jahre

Nähere Bestimmungen zur Tätigkeit der schulinternen Schlichtungskommission enthält Art. 6 des Beschlusses der Landesregierung Nr. 2523 vom 21. Juli 2003.

// Kollegium der Lehrpersonen

Das Kollegium der Lehrpersonen setzt sich aus der Schulführungskraft und aus allen Lehrpersonen zusammen, die an der Schule Dienst leisten.

Es

  • fasst unter Beachtung der Lehrfreiheit Beschlüsse zur didaktischen Tätigkeit,
  • erarbeitet auf der Grundlage der Richtlinien der Schulführungskraft den Entwurf für den Dreijahresplan des Bildungsangebotes und legt ihn dem Schulrat vor,
  • legt unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen Kriterien und Modalitäten für die Bewertung der Schülerinnen und Schüler fest,
  • bestimmt die Richtlinien für die Anerkennung von Schulguthaben und für das Aufholen von Lernrückständen der einzelnen Schüler und Schülerinnen,
  • legt jährlich die Schwerpunkte und Gegenstände der internen Evaluation fest,
  • schlägt Maßnahmen zur Verbesserung des Schulbetriebes vor,
  • trifft die Auswahl der Schulbücher und der Lehrmittel,
  • plant und beschließt Fortbildungsinitiativen,
  • legt die didaktisch-methodologischen Kriterien für die Durchführung von Förder- und Aufholmaßnahmen fest.

// Klassenrat

Der Klassenrat ist ein gemischtes Gremium, in welchem verschiedene Mitglieder der Schulgemeinschaft zusammenwirken. Er befasst sich mit didaktischen, organisatorischen, aber auch pädagogischen Fragen.

Er besteht aus folgenden Mitgliedern:

  • der Schulführungskraft, allen Lehrpersonen der Klasse, zwei Vertretungen der Eltern, zwei Vertretungen der Schülerinnen und Schüler (in der Oberschule).

Außerdem können auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration ohne Stimmrecht an den Klassenratssitzungen teilnehmen.
Den Vorsitz führt die Schulführungskraft oder eine von ihr beauftragte Lehrperson der Klasse.
Die Vertretungen der Eltern und Schülerinnen und Schüler sind für drei Schuljahre im Amt, sofern sie innerhalb derselben Schulstufe bleiben.

Je nach Gegenstand finden die Sitzungen des Klassenrates folgendermaßen statt:

  • mit den Vertretungen der Eltern und Schülerinnen und Schüler,
  • ohne die Vertretungen der Eltern und Schülerinnen und Schüler.

Aufgaben des Klassenrates mit Eltern- und Schülervertretung:

  • Ausarbeitung von Vorschlägen zur Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit,
  • Vorstellung des Schulprogramms sowie besonderer Projekte für Eltern und Schülerinnen und Schüler,
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Neueinführung von Schulbüchern und zur Auswahl von Lehrmitteln,
  • Ergreifung von Disziplinarmaßnahmen gegen Schüler/innen laut Disziplinarordnung der Schule.

Aufgaben des Klassenrates ohne Eltern- und Schülervertretung:

  • Koordinierung der Unterrichtstätigkeit und der fächerübergreifenden Zusammenarbeit der Lehrpersonen,
  • Überprüfung der Umsetzung der Erziehungs- und Unterrichtsplanung,
  • Bewertung der Lernprozesse und des Betragens der Schülerinnen und Schüler.

// Schulrat

Der Schulrat ist allgemein für die Organisation und Planung des Schulbetriebes zuständig und setzt sich aus Vertreter/innen verschiedener Komponenten der Schulgemeinschaft zusammen.

Zu den wichtigsten Zuständigkeiten des Schulrates gehören:

  • Genehmigung des Haushaltsvoranschlags und Rechnungsabschlusses,
  • Bestimmung von Kriterien und Modalitäten hinsichtlich der Verwaltung des Vermögens sowie der Verwendung der Geldmittel für den Schulbetrieb,
  • Genehmigung des Dreijahresplans des Bildungsangebotes,
  • Genehmigung des Stundenplans sowie des Organisationsplans der schulergänzenden und schulbegleitenden Tätigkeiten,
  • Festlegung der Höhe der finanziellen Beiträge zu Lasten der Schülerinnen und Schüler (Verbrauchsmaterial, Lehrausgänge, Lehrfahrten...),
  • Regelung weiterer allgemeiner Bereiche des Schullebens unter Wahrung der Befugnisse des Lehrerkollegiums und der Klassenräte.

Der Schulrat setzt sich aus insgesamt 14 Mitgliedern zusammen.

Grund- und Mittelschule:

  • 6 Vertretungen der Lehrpersonen, 6 Vertretungen der Eltern, Schulsekretärin/Schulsekretär, Schulführungskraft

Oberschule:

  • 6 Vertretungen der Lehrpersonen *, 3 Vertretungen der Eltern , 3 Vertretungen der Schülerinnen und Schüler, Schulsekretär/ Schulsekretärin, Schulführungskraft. 

*An den ladinischen Schulen setzt sich die Vertretung der Lehrpersonen wie folgt zusammen:

  • 2 Lehrpersonen, die ein Fach in italienischer Sprache unterrichten 
  • 2 Lehrpersonen, die ein Fach in deutscher Sprache unterrichten 
  • 1 Lehrperson, die ladinische Sprache und Kultur unterrichtet
  • Der verbleibende Sitz geht an die erste nicht gewählte Lehrperson.

Mitbestimmungsgremien

Das Landesgesetz Nr. 20/1995 (externer Link) sieht für das Bildungssystem jeder Sprachgruppe die Errichtung des Landesbeirats der Schülerinnen und Schüler vor. Er ist ein beratendes Gremium der Südtiroler Landesverwaltung in schulischen Angelegenheiten, wird demokratisch gewählt und vertritt die Interessen der Schülerinnen und Schüler. Aus jedem Schülerrat der Oberschulen werden zwei Schülervertreterinnen oder Schülervertreter in den Landesbeirat gewählt.

Amtsdauer

Der Landesbeirat der Schülerinnen und Schüler ist ein Gremium mit dauerhafter Gültigkeit. Die einzelnen Mitglieder sind für drei Schuljahre ab dem Zeitpunkt der Ernennung mit Dekret der Bildungs- und Kulturdirektorin/des Bildungs- und Kulturdirektors im Amt. Das Mandat der Delegierten verfällt vorzeitig, wenn der Schüler oder die Schülerin die Oberschule nicht mehr besucht oder an eine andere Oberschule wechselt.

Zuständigkeiten

Der Landesbeirat der Schülerinnen und Schüler hat die Aufgabe, Vorschläge zur Verbesserung der verschiedenen Aspekte des Schulbetriebes zu unterbreiten. Die Vorschläge werden je nach Zuständigkeit den Gebietskörperschaften oder den Ämtern der Landesverwaltung übermittelt.

Der Landesbeirat der Schülerinnen und Schüler

  • nimmt Stellung zu bildungspolitischen Fragen, die vor allem die Schülerinnen und Schüler betreffen,
  • fördert die Zusammenarbeit der Oberschulen,
  • fördert die Kommunikation zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrpersonen,
  • bringt Probleme zur Sprache, erarbeitet Lösungsvorschläge und stellt diese der Öffentlichkeit vor,
  • unterstützt Initiativen von und für Oberschülerinnen und Oberschüler.

Das Landesgesetz Nr. 20/1995 (externer Link) sieht für das Bildungssystem jeder Sprachgruppe die Errichtung des Landesbeirats der Eltern vor. Er ist ein beratendes Gremium der Südtiroler Landesverwaltung in schulischen Angelegenheiten, wird demokratisch gewählt und vertritt die Interessen der Schülereltern.

Aus jedem Kindergartensprengel und jedem Elternrat der Schuldirektionen wird eine Elternvertreterin oder ein Elternvertreter in den Landesbeirat gewählt.

Amtsdauer

Der Landesbeirat der Eltern ist ein Gremium mit dauerhafter Gültigkeit. Die einzelnen Mitglieder bleiben für drei Schuljahre ab dem Zeitpunkt ihrer Ernennung durch Dekret der Bildungs- und Kulturdirektorin/des Bildungs- und Kulturdirektors im Amt. Das Mandat eines Mitglieds des Landesbeirats verfällt vorzeitig, wenn keines seiner Kinder mehr die Schule besucht, für die das Mitglied ernannt wurde.

Zuständigkeiten

Der Landesbeirat der Eltern hat die Aufgabe, Vorschläge zur Verbesserung der verschiedenen Aspekte des Schulbetriebes zu unterbreiten. Die Vorschläge werden je nach Zuständigkeit den Gebietskörperschaften oder den Ämtern der Landesverwaltung übermittelt.

Der/Die Delegierte

  • ist Mitglied des Elternrates,
  • nimmt an den Versammlungen des Landesbeirates sowie an Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen teil,
  • nimmt mit beratender Funktion an den Sitzungen des Schulrates teil,
  • arbeitet mit dem/der Vorsitzenden des Elternrates und des Schulrates zusammen,
  • gibt Informationen an den Elternrat weiter,
  • steht mit der Schulführungskraft seiner/ihrer Schule in Verbindung,
  • pflegt Kontakte mit den Vorstandsmitgliedern des Landesbeirates der Eltern,
  • organisiert gemeinsam mit dem/der Elternratsvorsitzenden Informationsveranstaltungen,
  • hat entsprechend den geltenden Landesbestimmungen Anrecht auf Fahrtspesenvergütung.