Für die Familien
"Bënunii te nosta scolina"
So begrüßen wir in unserer Muttersprache „Ladinisch“ die Kinder in den ladinischen Kindergärten.
Der Kindergarten ist die erste Stufe im Bildungssystem Südtirols. Den Kindergarten besuchen Jungen und Mädchen im Alter von drei bis sechs Jahren.
Der Besuch des letzten Kindergartenjahres ist verpflichtend. Der Kindergarten stellt das Kind und seine individuelle Entwicklung und Bildung in den Mittelpunkt. Die Familien werden als die Hauptverantwortlichen für ihre Kinder und als wichtige Partnerinnen des Kindergartens betrachtet. Die kindliche Entwicklungs- und Bildungsbiographie ist der Angelpunkt aller Bildungsbemühungen. Das Kind gestaltet selbst dabei aktiv seine eigene Entwicklung und Bildung mit. Die pädagogischen Fachkräfte und Familien bilden im Interesse des Kindes eine Bildungspartnerschaft.
Für Familien ist der Eintritt des Kindes in den Kindergarten ein wichtiger Schritt und meist mit großen Veränderungen verbunden.

Einschreibungen in den Kindergarten
Die Einschreibungen in den Kindergarten erfolgt jährlich im Januar ausschließlich online über den myCIVIS-Dienst.

Verlängerte Öffnungszeit
Die verlängerte Öffnungszeit wird nur in folgenden Kindergärten ab einer Anzahl von 8 Kindern angeboten:
- Kindergarten "Salieta" - St. Ulrich
- Kindergarten "Surëdl" - Wolkenstein
- Kindergarten "Fostüs" - Abtei
- Kindergarten St. Vigil.

Interne Kindergartenordnung
Die interne Kindergartenordnung stellt ein offizielles Dokument dar, welches durch das Landesgesetz Nr. 36/1976 vorgesehen ist und grundlegend für die Verwaltung und das reibungslose Funktionieren der Einrichtung ist.
Sie wurde von der Kindergartendirektion Ladinia erstellt und findet in allen Kindergärten Anwendung, die dieser Direktion angehören. Die Ordnung legt die Regeln und Verfahren in Bezug auf verschiedene relevante Aspekte fest und schafft einen klaren und gemeinsamen Rahmen für alle, die den Kindergarten besuchen, oder ihn verwalten: Kinder, Eltern, pädagogisches Personal und Verwaltungspersonal.
Die interne Kindergartenordnung
Übergang KITA - Kindergarten - Schule
Übergänge sind bedeutsame Lebensphasen, die von vielfältigen Veränderungen geprägt sind. Bereits im Kindesalter durchlaufen Kinder aufgrund des Bildungssystems mehrere Transitionen.
Die erste grundlegende Transition ist meistens der Übergang von der Familie in den Kindergarten oder, falls das Kind vorher bereits eine Kindertagesstätte besucht hat, der Übergang von dieser Betreuungsanstalt in den Kindergarten. Am Ende der Kindergartenzeit öffnet sich dem Kind durch den Übergang in die Grundschule ein neuer Lebensabschnitt. All diese Phasen erfordern Anpassung an neue Umgebungen, Routinen und soziale Strukturen. Eine sorgfältige Vorbereitung, emotionale Unterstützung und stabile Routinen sind entscheidend, um Kindern Sicherheit zu geben.

Kindergartenkalender
Der Kindergarten- und Schulkalender wurde ab dem Schuljahr 2012/2013 durch den Beschluss der Landesregierung vom 23. Jänner 2012, Nr. 75 festgelegt. Artikel 5 Absatz 3 wurde mit dem Beschluss der Landesregierung vom 13. Februar 2012, Nr. 210 aufgehoben.

Familienportal der Provinz Bozen
Auf dem offiziellen Familienportal finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Familie: finanzielle Unterstützung · Kinderbetreuung · Beratung und Unterstützung · Pflicht-Impfungen für den Kindergartenbesuch usw..