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Die Integrationslehrperson

Die Integrationslehrperson plant und setzt methodisch-didaktische, kompetenzorientierte und inklusive Fördermaßnahmen in Zusammenarbeit mit der Fachlehrperson, der Mitarbeiterin für Integration und weiteren Fachkräften. 

Die Integrationslehrperson ist einer oder mehreren Klassen zugewiesen, in denen Schüler*innen mit Behinderung eingeschrieben sind. 

Beschreibung Aufgaben der Integrationslehrpersonen

Verpflichtende Fortbildung für Integrationslehrpersonen ohne Spezialisierung 
Folgende Kategorien von Integrationslehrpersonen sind zu einer spezifischen Fortbildung von mindestens 25 Stunden verpflichtet: 

  • Integrationslehrpersonen ohne Spezialisierung mit befristetem Arbeitsvertrag 
  • Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag ohne Spezialisierung in Verwendung als Integrationslehrperson (Maßnahme für 1 Jahr).  

Für Lehrpersonen mit befristetem Auftrag erstreckt sich die Verpflichtung zur Fortbildung über insgesamt vier Schuljahre. Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag ohne Spezialisierung in Verwendung für Integration sind im ersten Jahr einer Verwendung verpflichtet, 25 Stunden Fortbildung zu absolvieren.  
Arbeiten Lehrpersonen nach Erfüllung dieser Fortbildungspflicht weiterhin als Integrationslehrpersonen, sind sie angehalten, sich in diesem Berufsbild gezielt fortzubilden. Die Inhalte der spezifischen Fortbildung werden zwischen der Schulführungskraft und den Lehrpersonen vereinbart. 

Die gewählten Fortbildungen müssen Kompetenzen und Inhalte betreffen, die unter anderem folgenden Themenfeldern zuzuordnen sind: 

  • Integrationspädagogik und -didaktik; 
  • Kenntnisse über Störungsbilder und den spezifischen Umgang damit; 
  • Kenntnisse über rechtliche Bestimmungen im Bereich Inklusion (z.B. Erstellen eines individuellen Bildungsplans); 
  • Spezifische Reflexion der beruflichen Rolle als Integrationslehrperson (Praxisreflexionen, Fallbesprechungen, etc.)
Die Mitarbeiterin/Der Mitarbeiter für Integration

Die Mitarbeiterin/Der Mitarbeiter für Integration fördert die persönliche und soziale Autonomie der Kinder und Schüler*innen mit Behinderung. Sie/Er ist vordergründig mit rehabilitativen und pflegerischen Maßnahmen betraut. Sie/Er beobachtet, berichtet und dokumentiert die Entwicklung des Schülers/der Schülerin im Lernen, in der Eigenständigkeit und in den zwischenmenschlichen Beziehungen. Die Mitarbeiterin/Der Mitarbeiter ist dem Kind/dem Schüler/der Schülerin zugewiesen.  

Stellenplan und Stellenwahl Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für Integration
Die Ausarbeitung des Stellenplans für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration für alle Bildungsstufen für die Stellenwahl dieser Berufsgruppe gehört zu den Kerntätigkeiten des Dienstes für Inklusion. Die Ausarbeitung erfolgt im Mai jeden Jahres.  

Für die Vergabe der Stellen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration ist die Abteilung Personal zuständig.  

Die Regelung für die Stellenvergabe (didaktische Kontinuität, befristete und die unbefristete Aufnahme und weitere Bestimmungen) ist im Beschluss der Landesregierung Nr. 186 vom 07.11.2023 (abgeändert mit Beschluss Nr. 161 vom 11.03.2025) enthalten.  

Die Stellenwahl der Mitarbeiter*innen für Integration erfolgt in der ersten Augustwoche ausschließlich online. Informationen zu Ablauf, Termine und Zugriff auf die online-Stellenwahl finden Sie hier.

Die Koordinatorin/Der Koordinator für Inklusion ist der Ansprechpartner für die Integration und die schulische und soziale Inklusion von Schülern mit besonderen Bildungsbedürfnissen. Sie/er hat die Aufgabe, sich um die ständige Anpassung der geltenden Vorschriften zu kümmern, Lehrkräfte, Mitarbeitende und Arbeitsgruppen zu unterstützen, Initiativen und Projekte im Bereich der Inklusion zu koordinieren und Beziehungen zu verschiedenen Diensten und externen Einrichtungen zu unterhalten. 

Vorlage Auftrag Koordinatorin/Koordinator für Inklusion 

Die Koordinatorin/Der Koordinator für interkulturelle Bildung ist eine Lehrperson der Schule, die als Bezugsperson im interkulturellen Bereich fungiert. Dieser Bereich umfasst sowohl die Aufnahme und Förderung der sprachlichen Entwicklung und des Bildungserfolgs von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund, als auch die interkulturelle Bildung für alle.

Vorlage Auftrag Koordinator/in Interkultur 

In Zusammenarbeit mit Beraterinnen und Beratern externer Institutionen bietet der Dienst für Inklusion den Kindergärten und Schulen Fachbegleitungen in folgenden Bereichen:  

  • Sexualpädagogische Bildung 
  • Unterstützte Kommunikation (UK) 
  • Spezifische Lernstörungen 

Interessierte Kindergärten und Schulen füllen dieses Ansuchen aus.

In der Bibliothek des Dienstes für Inklusion stehen Bücher zu vielen Bereichen der Inklusion zur Ausleihe. Im Katalog bei der Suche „Intendënza y Cultura Ladina“ auswählen.

Der Dienst und verschiedene Kindergärten und Schulen stellen Sonderhilfsmittel für andere Kindergärten und Schulen zur Verfügung.

Das Programmabkommen zwischen Kindergärten, Schulen und territorialen Diensten, welches mit Beschluss der Landesregierung Nr.1056/2013 genehmigt wurde, sieht unter Punkt D2 die „Arbeitsgruppe für Inklusion an den Schulämtern“ vor.

Es wurde daher die Austauschgruppe für Inklusion der Landesdirektion Ladinische Kindergärten und Schule für den Zeitraum 2023 –2026 ernannt; folgende Personen werden als Mitglieder der Arbeitsgruppe ernannt: 

Heinrich Videsott, Landesdirektor der Ladinischen Kindergärten und Schulen, 
Elena Pellegrini, Referentin für die Inklusion der Schulen der ladinischen Ortschaften 
Irene Costa, Psychopädagogin des Dienstes für Inklusion, 
Sabine Hofer, Psychopädagogin des Dienstes für Inklusion,  
Michael Schuen, Mitarbeiter des Dienstes für Inklusion zuständig für den interkulturellen Bereich, 
Margit Prucker, Psychologin am Psychologischen Dienst Bruneck, 
Ludwig Santifaller, Psychologe am psychologischen Dienst Bozen, 
Martina Pasolli, Mitarbeiterin für Integration an der Grundschule St.Ulrich, 
Giorgia Welponer, Lehrperson und Referentin für interkulturelle Bildung an der WFO St.Ulrich, 
Helina Oberrauch, Vorstandsmitglied des Verbandes Aktive Eltern von Menschen mit Behinderung VFG und Ansprechpartnerin für das Grödental, 
Richard Stampfl, Ausschussmitglied des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit und Präsident von Adlatus - Verein für Menschen mit Beeinträchtigung EO. 
Angelika Schuen, Integrationslehrperson an der Grundschule Corvara.