Einschreibungen in die Grundschule

Alter der Kinder

In die erste Klasse der Grundschule sind alle Kinder einzuschreiben, die: 

  • bis 31. August das sechste Lebensjahr vollenden
  • Außerdem können auch jene Kinder eingeschrieben werden, die bis zum 30. April des Schuljahres, auf das sich die Einschreibung bezieht, das sechste Lebensjahr vollenden. 

Beratung 

Die Schulen bieten den Familien in Abstimmung mit dem besuchten Kindergarten und mit Unterstützung der Deutschen Bildungsdirektion die erforderliche Beratung an. 

Einschreibung

Die Einschreibung erfolgt innerhalb Jänner durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten in der gebietsmäßig zuständigen Schule. Der genaue Termin wird von der jeweiligen Schulführungskraft (Direktorin bzw. Direktor) festgesetzt.

Die Einschreibung in die nächsten Klassen wird von Amts wegen vorgenommen.

Religionsunterricht 

In Südtirol wird der katholische Religionsunterricht - unter Vorbehalt des Verzichtes, den die Eltern oder Erziehungsberechtigten in Ausübung ihrer Gewissensfreiheit erklären – allen Schülerinnen und Schülern erteilt.
Der Verzicht auf den katholisch geprägten Religionsunterricht hat bei der Einschreibung in schriftlicher Form zu erfolgen und gilt, sofern die Entscheidung nicht zu Beginn eines neuen Schuljahres abgeändert wird, für die gesamte Schulstufe.

Rechtsquelle:

Die Bestimmungen zu den Einschreibungen sind geregelt im Beschluss der Landesregierung vom 14. Dezember 2021, Nr. 1083 (externer Link).