Einschreibungen in die Mittelschule
Einschreibung von Amts wegen
Die Schülerinnen und Schüler der fünften Klasse Grundschule werden von Amts wegen in die erste Klasse der Mittelschule des Schulsprengels eingeschrieben. Die Schülerinnen und Schüler einer Grundschule, die nicht zu einem Schulsprengel gehört, werden von Amts wegen in die erste Klasse der gebietsmäßig zuständigen Mittelschule eingeschrieben.
Die Einschreibung in die zweite und dritte Klasse der Mittelschule wird von Amts wegen vorgenommen.
Übertritt an eine andere Mittelschule
Bis 31. Jänner können die Eltern oder Erziehungsberechtigten einen Antrag um Übertritt an eine andere Mittelschule stellen.
Religionsunterricht
In Südtirol wird der katholische Religionsunterricht – unter Vorbehalt des Verzichtes, den die Eltern oder Erziehungsberechtigten in Ausübung ihrer Gewissensfreiheit erklären – allen Schülerinnen und Schülern erteilt.
Der Verzicht auf den katholisch geprägten Religionsunterricht hat bei der Einschreibung in schriftlicher Form zu erfolgen und gilt, sofern die Entscheidung nicht zu Beginn eines neuen Schuljahres abgeändert wird, für die gesamte Schulstufe.
Rechtsquelle:
Die Bestimmungen zu den Einschreibungen sind geregelt im Beschluss der Landesregierung vom 14. Dezember 2021, Nr. 1083 (externer Link).