Einschreibungen in die Oberschule

Die Schülerinnen und Schüler der dritten Klasse Mittelschule müssen bis zum 15. Februar von den Eltern oder Erziehungsberechtigten online in die erste Klasse der Ober-, Berufs- oder Fachschule eingeschrieben werden.

  • Das Recht auf Einschreibung in die erste Klasse der Ober-, Berufs- oder Fachschule steht allen Jugendlichen zu, die noch nicht die Schul- und Bildungspflicht erfüllt haben.
  • Die Einschreibung in die nächsten Klassen wird von Amts wegen vorgenommen.
  • Sollte ein Schulwechsel in Erwägung gezogen werden, muss bis zum 15. Februar ein entsprechender Antrag an die im Moment besuchte Schule gestellt werden.

Die Online-Gesuche um Einschreibung sind bindend. In begründeten Fällen kann von der zuständigen Schulführungskraft der Antrag um Übertritt in eine andere Schule angenommen werden. Die entsprechenden begründeten Gesuche müssen jedenfalls bis 30. Juni eingereicht werden.

Religionsunterricht 

In Südtirol wird der katholische Religionsunterricht – unter Vorbehalt des Verzichtes, den die Eltern oder Erziehungsberechtigten in Ausübung ihrer Gewissensfreiheit erklären – allen Schülerinnen und Schülern erteilt.
Der Verzicht auf den katholisch geprägten Religionsunterricht hat bei der Einschreibung in schriftlicher Form zu erfolgen und gilt, sofern die Entscheidung nicht zu Beginn eines neuen Schuljahres abgeändert wird, für die gesamte Schulstufe.

Rechtsquelle:

Die Bestimmungen zu den Einschreibungen sind geregelt im Beschluss der Landesregierung vom 14. Dezember 2021, Nr. 1083 (externer Link).